Sanierungs- und Insolvenzberatung für Gastronomen

Wir beraten Sie in der Krise.

Wir analysieren, ob sich Ihr Unternehmen in einer Insolvenzlage befindet oder sich ihr nähert. Wir ermitteln, ob Ihr Unternehmen sanierungsfähig ist und begleiten Sie bei den erforderlichen Schritten. Wir helfen Ihnen  bei der geordneten Abwicklung und ggf. bei der Einleitung des Insolvenzverfahrens. Wir bewahren Sie vor den vielfältigen Fallstricken, die zu einer persönlichen Haftung bis hin zur Strafbarkeit führen können.

Oft ist es nicht erst die (drohende) Insolvenzlage, die den Gastronomen darüber nachdenken lässt, ob er so weitermachen soll wie bisher. Eine als unzureichend empfundene Ertragslage, ein Ertrag, der in keinem Verhältnis steht zu den tagtäglichen unternehmerischen Herausforderungen und zu dem unternehmerischen Risiko, löst weit häufiger Grundsatzüberlegungen aus.

Im Jahr 2024 waren laut Dehoga 1.872 Insolvenzverfahren und insgesamt 33.346 Betriebsaufgaben in der Gastronomie zu verzeichnen. Zwischen 2020 und 2023 sind laut Creditreform 48.000 Betriebe vom Markt verschwunden, davon 6.100 durch Insolvenz. Die Insolvenzen konzentrierten sich zu etwa 50% auf Unternehmen, weniger als fünf Jahre am Markt waren, und etwa 90% waren Unternehmen mit höchstens zehn Mitarbeitern. Die Zahl der Insolvenzen ist 2024 um 27% höher gewesen als 2023.

In der Branche zeigt sich aktuell eine deutliche Zweiteilung: Während etablierte, lange am Markt befindliche Restaurants bisher in der Lage waren, die gestiegenen Kosten an ihre Gäste weiterzugeben, kämpfen andere Betriebe ums Überleben, vorwiegend in ländlichen Gebieten. Aber auch von den Gastronomen, die Kostensteigerungen bisher weitergeben konnten, sind nicht wenige der Auffassung, dass eine Grenze erreicht ist.

Wie die Zahlen der Dehoga zeigen, stellen die Insolvenzfälle nur die Spitze des Eisbergs dar. Typischerweise kommen auf einen Insolvenzantrag etwa zehn stille Geschäftsaufgaben. Aktuell sind es deutlich mehr.

Dieser Trend wird anhalten. Zwar wird die Anfang 2026 anstehende Absenkung des USt.-Satzes speiselastigen Gastronomiebetrieben eine Atempause verschaffen. Der nächste Kostenschub durch Erhöhung des Mindestlohns um knapp 14% von 2024 bis Anfang 2027 steht bevor, für 2025 wird mit einer weiteren Steigerung der Lebensmittelpreise um 3% gerechnet. Auch eine Entspannung bei der Kaufkraftentwicklung und der Personallage ist nicht in Sicht.